Immobilien Fachbegriffe
Fachbegriffe aus der Bau- und Immobilienwelt und dem Vertragswesen
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| Abgeschlossenheits-bescheinigung | ist eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes. Diese bestätigt, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG) in sich abgeschlossen sind. Abgeschlossenheit bedeutet eine bauliche Trennung von anderen Wohnräumen mit eigenem Zugang von außen. |
| Annuität | ist die Jährliche Gesamtleistung auf eine Kapitalschuld, die sich aus Zins- und Tilgungsbeträgen zusammensetzt. |
| Anlieger | Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen . |
Anhydritfliessestrich | wird auch Calciumsulfatestrich (CA) genannt. Anhydrit ist chemisch sehr nah mit dem Gips verwandt, kommt in der Natur in Kristallform vor, kann aber auch industriell, durch Brennen von Gips, hergestellt werden. Der Anhydritestrich ist nicht für Aussenbereiche oder Nassräume geeignet, da unter Feuchteeinwirkung Schäden durch Wasseraufnahme entstehen können. |
Auflassungsvormerkung | Mit der Auflassungsvormerkung können Sie sich kostengünstig rückversichern, dass Ihre erworbene Immobilie auch rechtlich wirklich an Sie übertragen wird. Durch Eintragung in das Grundbuch ist das erworbene Objekt vor Zugriffen des Verkäufers oder Dritter geschützt. |
Auflassung | bezeichnet die zum Eigentumswechsel von Flurstücken notwendige Einigung zwischen Verkäufer und Erwerber. |
Alleinauftrag | Gemeint ist damit, dass einem Makler, und nur diesem und keinem weiteren, der Auftrag erteilt ist, ein Objekt zu vermakeln. |
Anderkonto | auch Treuhandkonto oder Treuhandander-konto, ist ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Der Inhaber des Anderkontos verwaltet dieses für den Dritten treuhänderisch. |
Atrium | Das Atrium ist ein rechteckiger Innenraum in der Mitte des Hauses, von dem aus die umliegenden Räume zugänglich sind. Es diente als Aufenthaltsraum für die Familie. Licht erhielt das Atrium über eine Öffnung im Dach. |
| B | |
| Blower-Door-Test | auch Differenzdruck-Messverfahren genannt, hier wird die Luftdichtigkeit eines Gebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, undichte Stellen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die so genannte Luftwechselrate zu bestimmen. |
| Bodenwert | ist der Wert des Grund und Bodens. Für die Bewertung werden Vergleichspreise herangezogen, wie sie für Grundstücke in gleicher Lage und mit gleichen Eigenschaften in letzter Zeit erzielt worden sind (Kaufpreissammlungen). |
Brennwerttechnik / | Ein Heizkessel der den Energieinhalt des eingesetzten Brennstoffs nahezu vollständig nutzt (LAS-System).
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| Bruttorauminhalt | ist in DIN 277 aus 1973 und 1987 definiert. Es handelt sich um den Rauminhalt eines Baukörpers, der nach unten von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und im Übrigen von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerkes umschlossen wird. |
| C | |
Carport | Ein Unterstellplatz für PKW, dient zum Schutz vor Umwelteinflüssen wie z. B. Regen, Schnee oder auf den Scheiben gefrierende Luftfeuchtigkeit. Vorteil des Carports gegenüber einer Garage ist, Feuchtigkeit wird durch die offene Bauweise schneller abgeführt, d. h. das Fahrzeug trocknet schneller. Dadurch sinkt die Gefahr, dass das untergestellte Fahrzeug rostet. |
Courtage | Bezeichnung für die Vermittlungsgebühr eines Maklers beim Kauf oder Verkauf von Immobilien. |
| D | |
Dampfsperre | Luftfeuchtigkeit, die im Inneren eines Hauses entsteht, soll nicht in die Wärmedämmung gelangen, da auf diese Weise die Dämmwirkung vermindert wird. |
Drempel | Die Außenwand bzw. Höhe (Kniestock) eines Dachraumes zwischen der Decke des obersten Geschosses und dem Dach, das zur Vergrößerung des Dachraums angehoben wurde wird als Drempel bezeichnet. |
| F | |
Fassaden-anschlussfenster | Ein Fassadenanschlussfenster wird direkt unterhalb eines Dachfensters in der Außenmauer des Dachgeschosses angebracht. Es schließt unmittelbar unter dem Dachfenster an. |
Fogging - Effekt | Fogging, auch Schwarzstaub oder magic-dust genannt (Schwarzverfärbung von Innenräumen) tritt in Wohnungen in Deutschland meistens zur Winterzeit auf. |
Fußwalm | Hier ist nur der untere Teil des Daches abgewalmt, so dass ein Giebel im oberen Teil entsteht. |
| G | |
Galeriewohnung | Wie Maisonette, jedoch über dem Luftraum, z. B. des Wohnzimmers, ein offener Raum, ähnlich einem Balkon. |
Gaube / Dachgaube | Dachaufbau im geneigten Dach eines Gebäudes, dient zur Belichtung und Belüftung der Dachräume, Gleichzeitig vergrößert eine Gaube den nutzbaren Raum im Dachgeschoss. |
| Gesamtschuldnerische Haftung | Bei einer gesamtschuldnerischen Haftung unterschreiben mindestens zwei Personen (z. B. ein Ehepaar) einen Kaufvertrag. Die gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass beide z. B. für die Zahlung der Notargebühren, bis zu dessen voller Erfüllung haften. |
| Grundbuch | Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, welches in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden kann. Darin werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundstücks erfasst, die mit diesem verbunden sind. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. |
| Grundbuch: Erste Abteilung | Hier werden die Eigentümer oder Erbbauberechtigten, ggf. unter Angabe der jeweiligen Anteile oder des Gemeinschaftsverhältnisses (z.B. „in Erbengemeinschaft" oder „als Gesellschafter bürgerlichen Rechtes"), und die Grundlagen der Eintragung eingetragen. |
| Grundbuch: Zweite Abteilung | Verzeichnet alle Lasten und Beschränkungen, die nicht in der Dritten Abteilung einzutragen sind: Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen (für die Zeit zwischen Abschluss eines Kaufvertrages und dessen endgültigem Vollzug) und Verfügungsbeschränkungen (Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke, Vorkaufsrecht, Wohnrecht usw.). |
Grundbuch: | Diese enthält die Grundpfandrechte: Hypotheken (auch Zwangssicherungshypotheken, die beispielsweise die Finanzämter für Steuerschulden in einem verkürzten Verfahren eintragen lassen können), Grundschulden und (sehr selten) Rentenschulden. |
Grundbuch: | In Deutschland wird die Öffentlichkeit des Grundbuchs (welches ein Register ist) von § 12 GBO eingeschränkt. Das Recht zur Einsichtnahme in das Grundbuch hat nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Bloßes Kaufinteresse an Grundstücken allein wird seitens der Amtsgerichte und Grundbuchämtern oftmals nicht als berechtigtes Interesse betrachtet. |
Grunddienstbarkeit | Nach deutschem Sachenrecht (§§ 1018 ff. BGB) eine Belastung eines Grundstücks (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks). |
| Grundschuld | Das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (z.B. einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die Grundschuld wird als dingliches Recht in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. |
| H | |
| Hypothek | Ist ein Grundpfandrecht (§ 1113 BGB). Es kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden. die Höhe der Hypothek schrumpft mit jeder Zahlung des Eigentümers, die er auf das Darlehen (die gesicherte Forderung) tätigt. |
| K | |
| Kaltdach | auch zweischaliges Dach ist eine zweischalige, belüftete Dachkonstruktion. Aus dem Gebäude durch die Decke diffundierende Feuchtigkeit, wird durch eine unter der Dachhaut liegende Belüftung abgeführt. |
Kehlbalkendach | eine Sonderform des Sparrendaches. Dabei werden die einzelnen Sparrenpaare jeweils durch einen waagerechten Kehlbalken verbunden. Beim ausgebauten Dachgeschoss dient die Gesamtheit der Kehlbalken, die Kehlbalkenlage, als oberer Abschluss des Dachgeschosses. |
Krüppelwalmdach | Wird auch Schopfwalm genannt, der Giebel ist nicht vollständig abgewalmt. Ein Walm, dessen Traufe oberhalb der Traufe des Hauptdaches liegt. |
| L | |
LAS-System | LAS ist die Abkürzung für Luft-Abgas-System. Es ist Vorraussetzung für eine raumluftunabhängige Betriebsweise von Heizkesseln (Brennwertgeräte). |
| Leibung | Innere senkrechte Begrenzungsfläche bei Wandöffnungen für Türen und Fenster oder bei Nischen. |
| Loggia | Aus dem Italienischen: laubia = Laube. Gemeint ist ein offener, überdachter Freiraum innerhalb der Bauflucht eines Hauses (ein Balkon ragt im Gegensatz dazu über die Baufluchtlinie hinaus). |
| M | |
Maisonette | Über mehrere Etagen versetzte Wohnung mit einer eigenen, innenliegenden Verbindungstreppe. |
Makler- und Bauträgerverordnung | Regelt die rechtlichen Grundlagen zur Ausführung des Berufs. Grundsätzlich bedarf jeder Makler einer besonderen Erlaubnis nach § 34 c GewO (Gewerbeordnung). |
| O | |
Ortgang | Seitlicher Abschluss der Dachfläche am senkrecht stehenden Giebel. |
| P | |
Pultdach | |
| R | |
| Remise | Die Remise ist ein Wirtschaftsgebäude, das in der Regel an der rückwärtigen Grundstücksgrenze für Fahrzeuge oder Geräte errichtet wurde. |
| S | |
Satteldach | Besteht aus zwei oder mehr gegeneinander geneigten Dachflächen. |
Souterrain | Wohnräume unterhalb der Erdoberfläche. |
| Sparrendach | ist eine traditionelle Dachkonstruktion zur Herstellung eines geneigten Daches. Das Sparrendach wird insbesondere bei kleinen Gebäudetiefen von 7 bis 8 Metern und einer Dachneigung von ≥ 30° gebaut. Durch den Einbau von Kehlbalken entsteht ein Kehlbalkendach. |
| Schwinden, Schwindrisse | Bei Baustoffen versteht man unter dem Schwinden die Volumenreduzierung des Baustoffs beim Austrocknen. So können bei zu schnellem Austrocknen z.B. bei direkter intensiver Sonnenbestrahlung von Mörteln oder Putzen Schwindrisse entstehen. |
| Schwindmaß | Darunter versteht man das Verhältnis zwischen Volumen- bzw. Ausdehnung des Materials vor und nach der Trocknung. |
| T | |
Tandemgarage | Zwei Garagen hintereinander. |
| Tonnendach | Ein Tonnendach ist gewölbt wie eine halbe liegende Tonne. Es bildet also eine Dachform, deren Querschnitt ein Kreissegment darstellt. |
Traufe | |
| V | |
Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) | wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet. |
| W | |
Walmdach | Das Dach hat an allen vier Seiten Schrägen, also 4 Traufen. |
Weiße Wanne | |
| Z | |
Zwerchdach | Hier verläuft der First des Daches quer (= „zwerch") zum First des Hauptdaches (längster First). |
Zwangsvollstreckung | Ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner, auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels. |
Zwangsvollstreckungs-unterwerfung | Damit kann die Zwangsvollstreckung sowohl in den belasteten Grundbesitz als auch in das gesamte sonstige Vermögen erfolgen, ohne dass hierzu ein Urteil erforderlich ist. |



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