Werden Sie Tippgeber und verdienen Sie Geld

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Ihr Tipp ist Geldwert !

Werden Sie Tippgeber und erhalten
Sie eine Tipp-Prämie. 

Sie wissen, wo aktuell ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück im Raum  Reutlingen, Pfullingen, Metzingen oder Tübingen verkauft oder vermietet werden soll?  Sie kennen jemanden oder hat Ihnen vielleicht ein Nachbar mitgeteilt, der eine Immobilie verkaufen möchte? Dann empfehlen Sie Bornhauser Immobilien weiter und sichern Ihre Tipp-Prämie. Wir verkaufen zuverlässig, kompetent und schnell.

Rahmenbedingungen für Tippgeber-Prämie

1. Wie wird die Tippgeber-Prämie berechnet ?

1.1  Tippgeber-Prämie bei  Immobilienverkauf
Die Höhe der Tippgeber-Prämie, die wir im Erfolgsfall an den Tippgeber bezahlen, beträgt bei notariellen Kaufverträgen, für durch uns vermittelte  Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke, 5% aus der erzielten Nettoprovision (exkl. gesetzl. MwSt.).
 
1.2  Tippgeber-Prämie bei  Immobilienvermietung
Die Höhe der Prämie, die wir im Erfolgsfall an den Tippgeber zahlen, richtet sich bei Mietobjekten nach der Höhe der im Mietvertrag vereinbarten monatlichen Kaltmiete.

Monatskaltmiete von €    400,-  bis  €      950,-  Prämie  €    80,-
Monatskaltmiete von    €    951,-  bis  €   1.400,-    Prämie  €  100,-
Monatskaltmiete ab€ 1.401,- Prämie  €  120,-

 

2.  Wie ist der Tippgeber-Ablauf ?

Teilen Sie uns nachstehende Informationen über das »
Tippgeber-Formular (PDF) mit:

 Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse
 Objekttyp und Anschrift der zu verkaufenden/vermietenden Immobilie
 Name, Anschrift und Telefonnummer des Immobilieneigentümers

Haben Sie Fragen, rufen Sie uns einfach kurz an: 07121 / 98 83 67.


Bestätigen Sie bitte als Tippgeber mit Ihrer Unterschrift auf dem »Tippgeber-Kontaktformular, dass Sie die Rahmenbedingungen für die Tippgeber-Prämie gelesen haben und ausdrücklich mit deren Einbeziehung in das Vertragsverhältnis einverstanden sind.

Auch eine schriftliche Bestätigung des Eigentümers/Vermieters auf dem »Tippgeber-Kontaktformular ist erforderlich, dass er mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten an Bornhauser Immobilien einverstanden ist und Bornhauser Immobilien telefonisch oder per Mail mit dem Eigentümer/Vermieter in Kontakt treten darf.

Das von Eigentümer und Tippgeber unterschriebene »Tippgeber-Kontaktformular senden Sie bitte per Post im Original an: Bornhauser Immobilien,  Wilhelmstraße 13, 72793 Pfullingen.

Wir setzen uns mit dem Eigentümer in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Informationsgespräch.

Sobald uns der Eigentümer einen Makleralleinauftrag hat, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die Vereinbarung einer Tippgeber-Prämie,

Mit der Weitergabe eines Objekttipps an Bornhauser  Immobilien und mit ihrer Unterschrift auf dem »Tippgeber-Formular erkennen der Tippgeber und der Eigentümer die Rahmenbedingungen für die Tippgeber-Prämie an.

 

3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ?

Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie sind erfüllt, wenn

 das »Tippgeber-Formular entsprechend Ziff. 2 der Rahmenbedingungen ausgefüllt und vom Tippgeber per Post mit den originalen Unterschriften  an Bornhauser Immobilien, Wilhelmstraße 13, 72793 Pfullingen, übersandt wurde
 wir Ihren Objekttipp annehmen
 uns die Verkaufs- bzw. die Vermietungsabsicht des Eigentümers noch nicht bekannt ist
 kein anderer Immobilienmakler bereits mit der Vermittlung beauftragt ist
 wir einen Alleinauftrag vom Eigentümer erhalten
 wir aufgrund Ihres Tipps einen erfolgreichen Vertragsabschluss vermitteln
 die Maklerprovision vollständig an uns überwiesen wurde

Sie erhalten Ihre Tippgeber-Prämie innerhalb einer Woche, nach vollständiger Zahlung der Maklerprovision an uns, ausbezahlt.

Bornhauser Immobilien behält sich das Recht vor, Objekttipps ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt, erhält nur der erste Tippgeber die Prämie, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind.

Bornhauser Immobilien behält sich vor, die Voraussetzungen für die Gewährung der Tippgeber-Prämie zu verändern. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

4.  Wer kann Tippgeber werden ?

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Ausgeschlossen als Tippgeber sind die Eigentümer oder Vermieter der angebotenen Immobilie.

 

5. Hinweis für Personenkreise, die einem Standesrecht unterliegen, z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater:

Wir weisen vorsorglich und ausdrücklich darauf hin, dass vorstehendes Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/ Mandaten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist Tippgeber-Prämien zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns auch über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Prämie zustande kommt.

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Wenn Sie Fragen dazu haben, einfach anrufen. Sie erreichen uns bis 21 Uhr unter  07121 / 988367.

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