Energiepass / Beratung

Wichtige Information zur EnEV
In den Jahren 1977/78 wurden -zur Einhaltung des Gesetzes- Wärmeschutz- und Heizanlagenverordnungen eingeführt. Seitdem sind sowohl die Gesetze als auch die dazugehörigen Verordnungen mehrfach novelliert worden.
Aus den Wärmeschutz- und Heizanlagenverordnungen entstand die Energieeinsparverordnung (EnEV), die im Februar 2002 in Kraft trat. Seit 2002 wird für jeden Neubau in Deutschland ein Energiebedarfsausweis gefordert und ausgestellt, er ist eine Voraussetzung für die Baugenehmigung.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Nicht für alle bestehende Gebäude ist zwingend der bedarfsbasierte Energieausweis (Bedarfsausweis) erforderlich. Je nach Größe und Alter eines Gebäudes ist in bestimmten Fällen auch der einfachere verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) ausreichend. Grundsätzlich aber wird der Bedarfsausweis empfohlen. Da dieser einen wesentlich genaueren Energiekennwert liefert. Für alle Gebäude bestand bis zum 30.09.08 Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
• Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis)
Im Bedarfsausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die gesamte Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit berechnet und die Anlagentechnik detailiert berücksichtigt. Hieraus ergibt sich der Jahresenergiebedarf sowie der Primärenergiebedarf. Die Ansätze für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen werden aus den Ergebnissen sofort sichtbar. Der Bedarfsausweis ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis.
• Energieverbrauchsausweis (Verbrauchsausweis)
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energiever- brauchsdaten der letzten drei Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Modernisierungsempfehlungen sind nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden.
• Januar 2009: Schärfere Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit Jahren Teil des deutschen Baurechts und enthält die gesetzlichen Anforderungen an die energetische Qualität aller Gebäude. Die EnEV legt fest, wie hoch der Energiebedarf von Neubauten sein darf und welche Mindeststandards bei Sanierungen eingehalten werden müssen. Mit der anstehenden Überarbeitung der EnEV verschärft die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2009 diese Anforderungen. Denn: Durch die hohen Energiepreise und ausgereifte Technologien sind viele neue Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll geworden. Im Schnitt werden die Anforderungen für Neubauten und bestehende Gebäude um 30 Prozent verschärft.
Nutzen Sie die Beratungs- und Fördermöglichkeiten
Auch wenn es keine Pflicht ist, wird empfohlen jede Modernisierung mit einer Analyse des Gebäudes durch einen Energieberater zu beginnen. Dieser erarbeitet eine auf das jeweilige Gebäude und die Anforderungen des Eigentümers maßgeschneiderte Lösung, indem er die einzelnen Bauteile wie Außenwände, Fenster oder Heizung begutachtet und bewertet. Abschließend überprüft er die Wirtschaftlichkeit möglicher Sanierungsmaßnahmen und gibt konkrete Empfehlungen. Zahlreiche Maßnahmen, die helfen Energie einzusparen, werden vom Staat mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen gefördert.
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