Unser Partner

Der Energieausweis muss den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen. Wenden Sie sich deshalb an einen geprüften, bei der dena  oder BAFA eingetragenen Energieberater.

Unser Partner für die Energieberatung (Energiepass), Bauwerksplanung und Statik: 


 

 Volker Veith  Heizungsbau
 Energieberater des Handwerks

 Lembergstraße 28
 72766 Reutlingen 

 Tel.:  07121 / 1 78 41      Fax: 07121 / 44 22 9
 Mail: Info@veith-heizung.de


Welches Gebäude braucht ab wann den Energiepass?

Energieausweise für Neubauten werden bereits seit 2002 ausgestellt. Für Bestandsgebäude wurde der Energieausweis, schritt für schritt seit Juli 2008 zur Pflicht.           

Die Einzelheiten der Einführung im Detail:

GebäudeklassifizierungWohngebäudeNichtwohngebäude
Energieausweis im Neubau Pflicht Bedarfsausweis Pflicht Bedarfsausweis
ab 01.10.07
Energieausweis im Altbau schrittweise Einführung
ab 01.07.08
Pflicht ab 01.07.09
Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Baujahr 1965 und älter
Baujahr 1966 und jünger
alle Gebäude
Pflicht ab 01.07.08
Pflicht ab 01.01.09
Wahlfreiheit bis 30.09.08
 
Albau bis 4 WE Bj 1977 und älter Bedarfsausweis ab 01.10.08  
Albau bis 4 WE Bj 1977 und älter auf Niveau WSVO*  1977 saniert Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis  
Jeder Altbau ab Baujahr 1978 Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis  

*Wärmeschutzverordnung 1977  

    
 
  

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