Gebührenrechner

Kostenordnung (KostO):  Volle Gebühr, Rahmengebühren

§ 32 KostO  Volle Gebühr

Die volle Gebühr bei einem Geschäftswert bis 1 000 Euro beträgt 10 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

Geschäftswert bis  ....Euro

für jeden angefangenen Betrag von weiteren  ...Euro

um ... Euro

 5.000
 50.000
 5.000.000
 25.000.000
 50.000.000
 über
 50.000.000

 1.000
 3.000
 10.000
 25.000
 50.000

 250.000

 8
 6
 15
 16
 11

 7

Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet.

§ 33 KostO  Mindestbetrag einer Gebühr

Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro.

§ 34 KostO  Rahmengebühren

Ist die Gebühr nur nach einem Mindest- und Höchstbetrag bestimmt, so ist die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache, nach billigem Ermessen zu bestimmen.


Gebührenrechner

Die BUNDESNOTARKAMMER (BNotK) stellt einen Gebührenrechner zum herunterladen zur Verfügung. 

Berechnen Sie hier die Notargebühren anhand des Geschäftswerts (Kaufpreis), als Rechenhilfe für Ihre Finanzierung.    

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Gebührenrechner (Vers. 1.07)


auf Excel-Basis (ab Excel 97),  Berechnung der Gebührenhöhe nach § 32 KostO

 

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