Gebührenrechner
Kostenordnung (KostO): Volle Gebühr, Rahmengebühren
§ 32 KostO Volle Gebühr
Die volle Gebühr bei einem Geschäftswert bis 1 000 Euro beträgt 10 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem
| Geschäftswert bis ....Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ...Euro | um ... Euro |
5.000 | 1.000 | 8 6 15 16 11 7 |
Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet.
§ 33 KostO Mindestbetrag einer Gebühr
Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro.
§ 34 KostO Rahmengebühren
Ist die Gebühr nur nach einem Mindest- und Höchstbetrag bestimmt, so ist die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache, nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Gebührenrechner
Die BUNDESNOTARKAMMER (BNotK) stellt einen Gebührenrechner zum herunterladen zur Verfügung.
Berechnen Sie hier die Notargebühren anhand des Geschäftswerts (Kaufpreis), als Rechenhilfe für Ihre Finanzierung.
| Link: | |
auf Excel-Basis (ab Excel 97), Berechnung der Gebührenhöhe nach § 32 KostO



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